Rentenerhöhung
Werden jetzt plötzlich Steuern fällig? (FOTO)
Neustadt a. d. W. (ots) - Am 1. Juli 2025 steigen die Renten um 3,74 Prozent.
Möglicherweise müssen dadurch mehr Rentnerinnen und Rentner künftig eine
Steuererklärung abgeben. Das muss aber nicht gleichbedeutend mit einer
Steuernachzahlung sein. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.
V. (VLH) erläutert, ab wann Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen müssen,
worauf sie achten sollten und was sie absetzen können.
Steuersorgen von Rentnerinnen und Rentnern häufig unbegründet
Möglicherweise müssen dadurch mehr Rentnerinnen und Rentner künftig eine
Steuererklärung abgeben. Das muss aber nicht gleichbedeutend mit einer
Steuernachzahlung sein. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.
V. (VLH) erläutert, ab wann Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen müssen,
worauf sie achten sollten und was sie absetzen können.
Steuersorgen von Rentnerinnen und Rentnern häufig unbegründet
Zahlreiche Rentnerinnen und Rentner fürchten im Fall von Rentenerhöhungen, dass
sie plötzlich Steuern zahlen müssen. "Die Sorge ist in sehr vielen Fällen aber
unbegründet", weiß VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft. Grund dafür sind unter
anderem der Rentenfreibetrag und die Möglichkeit, auch als Rentnerin oder
Rentner verschiedene Kosten steuerlich geltend zu machen. "Und selbst wenn durch
eine Rentenerhöhung Steuern fällig werden, sind diese zunächst eher gering", so
Rauhöft.
Wann müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Laut der Deutschen Rentenversicherung gibt es in Deutschland aktuell mehr als 21
Millionen Rentnerinnen und Rentner. Diese dürfen sich im vierten Jahr in Folge
über eine ansehnliche Erhöhung freuen: Am 1. Juli 2025 steigen die Renten
bundeseinheitlich um 3,74 Prozent. Da auch Rentnerinnen und Rentner ab einer
gewissen Grenze Steuern zahlen müssen, stellt sich für viele die Frage, ob sie
künftig zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Grundsätzlich gilt: Überschreitet der Gesamtbetrag der Einkünfte den
Grundfreibetrag, müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben.
Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro (2024: 11.784 Euro).
Ein Teil der Altersrente ist zwar steuerfrei, allerdings zählen zu besagtem
Gesamtbetrag auch noch zusätzliche Einkünfte, etwa aus Mieteinnahmen, einer
Witwenrente oder einer betrieblichen Altersversorgung. Wer mit allem zusammen
beispielsweise auf 13.000 Euro kommt, liegt über dem Grundfreibetrag und muss
eine Steuererklärung abgeben - aber nicht automatisch Steuern zahlen.
Was hat es mit dem Rentenfreibetrag auf sich?
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt pro Renteneintrittsjahrgang, und
zwar seit 2023 um jeweils 0,5 Prozentpunkte. Zuvor war er um 1,0 Prozentpunkte
pro Rentenjahrgang angehoben worden, der langsamer steigende Besteuerungsanteil
wurde Anfang 2024 mit dem Wachstumschancengesetz rückwirkend ab 2023
beschlossen. Wer in diesem Jahr in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von
83,5 Prozent der Rente. Das heißt im Umkehrschluss: Der Rentenfreibetrag liegt
bei 16,5 Prozent - dieser bleibt steuerfrei. Das bedeutet aber nicht, dass für
sie plötzlich Steuern zahlen müssen. "Die Sorge ist in sehr vielen Fällen aber
unbegründet", weiß VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft. Grund dafür sind unter
anderem der Rentenfreibetrag und die Möglichkeit, auch als Rentnerin oder
Rentner verschiedene Kosten steuerlich geltend zu machen. "Und selbst wenn durch
eine Rentenerhöhung Steuern fällig werden, sind diese zunächst eher gering", so
Rauhöft.
Wann müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Laut der Deutschen Rentenversicherung gibt es in Deutschland aktuell mehr als 21
Millionen Rentnerinnen und Rentner. Diese dürfen sich im vierten Jahr in Folge
über eine ansehnliche Erhöhung freuen: Am 1. Juli 2025 steigen die Renten
bundeseinheitlich um 3,74 Prozent. Da auch Rentnerinnen und Rentner ab einer
gewissen Grenze Steuern zahlen müssen, stellt sich für viele die Frage, ob sie
künftig zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Grundsätzlich gilt: Überschreitet der Gesamtbetrag der Einkünfte den
Grundfreibetrag, müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben.
Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro (2024: 11.784 Euro).
Ein Teil der Altersrente ist zwar steuerfrei, allerdings zählen zu besagtem
Gesamtbetrag auch noch zusätzliche Einkünfte, etwa aus Mieteinnahmen, einer
Witwenrente oder einer betrieblichen Altersversorgung. Wer mit allem zusammen
beispielsweise auf 13.000 Euro kommt, liegt über dem Grundfreibetrag und muss
eine Steuererklärung abgeben - aber nicht automatisch Steuern zahlen.
Was hat es mit dem Rentenfreibetrag auf sich?
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt pro Renteneintrittsjahrgang, und
zwar seit 2023 um jeweils 0,5 Prozentpunkte. Zuvor war er um 1,0 Prozentpunkte
pro Rentenjahrgang angehoben worden, der langsamer steigende Besteuerungsanteil
wurde Anfang 2024 mit dem Wachstumschancengesetz rückwirkend ab 2023
beschlossen. Wer in diesem Jahr in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von
83,5 Prozent der Rente. Das heißt im Umkehrschluss: Der Rentenfreibetrag liegt
bei 16,5 Prozent - dieser bleibt steuerfrei. Das bedeutet aber nicht, dass für
Verfasst von news aktuell