Rentenerhöhung

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    Werden jetzt plötzlich Steuern fällig? (FOTO)

    Neustadt a. d. W. (ots) - Am 1. Juli 2025 steigen die Renten um 3,74 Prozent.
    Möglicherweise müssen dadurch mehr Rentnerinnen und Rentner künftig eine
    Steuererklärung abgeben. Das muss aber nicht gleichbedeutend mit einer
    Steuernachzahlung sein. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.
    V. (VLH) erläutert, ab wann Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen müssen,
    worauf sie achten sollten und was sie absetzen können.

    Steuersorgen von Rentnerinnen und Rentnern häufig unbegründet

    Zahlreiche Rentnerinnen und Rentner fürchten im Fall von Rentenerhöhungen, dass
    sie plötzlich Steuern zahlen müssen. "Die Sorge ist in sehr vielen Fällen aber
    unbegründet", weiß VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft. Grund dafür sind unter
    anderem der Rentenfreibetrag und die Möglichkeit, auch als Rentnerin oder
    Rentner verschiedene Kosten steuerlich geltend zu machen. "Und selbst wenn durch
    eine Rentenerhöhung Steuern fällig werden, sind diese zunächst eher gering", so
    Rauhöft.

    Wann müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben?

    Laut der Deutschen Rentenversicherung gibt es in Deutschland aktuell mehr als 21
    Millionen Rentnerinnen und Rentner. Diese dürfen sich im vierten Jahr in Folge
    über eine ansehnliche Erhöhung freuen: Am 1. Juli 2025 steigen die Renten
    bundeseinheitlich um 3,74 Prozent. Da auch Rentnerinnen und Rentner ab einer
    gewissen Grenze Steuern zahlen müssen, stellt sich für viele die Frage, ob sie
    künftig zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

    Grundsätzlich gilt: Überschreitet der Gesamtbetrag der Einkünfte den
    Grundfreibetrag, müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben.
    Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro (2024: 11.784 Euro).
    Ein Teil der Altersrente ist zwar steuerfrei, allerdings zählen zu besagtem
    Gesamtbetrag auch noch zusätzliche Einkünfte, etwa aus Mieteinnahmen, einer
    Witwenrente oder einer betrieblichen Altersversorgung. Wer mit allem zusammen
    beispielsweise auf 13.000 Euro kommt, liegt über dem Grundfreibetrag und muss
    eine Steuererklärung abgeben - aber nicht automatisch Steuern zahlen.

    Was hat es mit dem Rentenfreibetrag auf sich?

    Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt pro Renteneintrittsjahrgang, und
    zwar seit 2023 um jeweils 0,5 Prozentpunkte. Zuvor war er um 1,0 Prozentpunkte
    pro Rentenjahrgang angehoben worden, der langsamer steigende Besteuerungsanteil
    wurde Anfang 2024 mit dem Wachstumschancengesetz rückwirkend ab 2023
    beschlossen. Wer in diesem Jahr in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von
    83,5 Prozent der Rente. Das heißt im Umkehrschluss: Der Rentenfreibetrag liegt
    bei 16,5 Prozent - dieser bleibt steuerfrei. Das bedeutet aber nicht, dass für
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    Rentenerhöhung Werden jetzt plötzlich Steuern fällig? (FOTO) Am 1. Juli 2025 steigen die Renten um 3,74 Prozent. Möglicherweise müssen dadurch mehr Rentnerinnen und Rentner künftig eine Steuererklärung abgeben. Das muss aber nicht gleichbedeutend mit einer Steuernachzahlung sein. Der Lohnsteuerhilfeverein …